Kommen unbebaute Grundstücke für einen 1031-Austausch in Frage?
Können Sie klären, ob unbebautes Land für einen 1031-Austausch in Frage kommt? Ich habe den Eindruck, dass der 1031-Umtausch die Stundung der Kapitalertragssteuer ermöglicht, wenn Immobilien gegen gleichartige Immobilien getauscht werden. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob unbebautes Land in diese Kategorie fällt. Würde es Ihnen etwas ausmachen, näher auf die Eignung unbebauter Grundstücke für einen 1031-Austausch einzugehen? Gibt es darüber hinaus besondere Bedingungen oder Einschränkungen, die für unbebautes Land im Rahmen eines 1031-Tauschs gelten?